Hausordnung

BENÜTZUNGSORDNUNG WIEN MITTE THE MALL (STAND JUNI 2023)

Sehr geehrte Besucher:innen,

um Ihnen und allen anderen Besucher:innen einen möglichst angenehmen und störungsfreien Aufenthalt in WIEN MITTE The Mall zu gewährleisten, ersuchen wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten.

Unbeschadet der sonstigen Parknutzungsbedingungen (einschließlich Garagenordnung) gilt diese Benützungsordnung auch für die Parkgaragen von WIEN MITTE The Mall.

  1. Jegliche Gruppenbildung ist untersagt und das Verweilen auf der gesamten Liegenschaft ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
  2. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Inlineskates, Rollern, Rollschuhen, Skateboards, Scootern, Fahrrädern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln nicht gestattet.
  3. Die Benutzung der Rolltreppen mit Einkaufswägen, Rollstühlen und Kinderwägen ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Die Benutzung von Aufzügen und Rolltreppen ist Kindern nur im Beisein einer erwachsenen Begleitperson gestattet.
  4. Das Anlehnen an der Glasbrüstung im ersten und zweiten Obergeschoss ist aus sicherheitstechnischen Gründen strikt untersagt.
  5. Herumlungern, Betteln, Hausieren sowie der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen aller Art auf den Allgemeinflächen sind verboten.
  6. Ein (vorübergehendes) Verweilen ist auf den allgemein benutzbaren Sitzflächen gestattet. Das Sitzen auf sonstigen Flächen wie Stiegen, Tischen oder Ablageflächen ist untersagt.
  7. Hunde müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Auftretende Verunreinigungen sind durch die Hundebesitzer:innen unverzüglich zu beseitigen.
  8. Das Gebäude und seine Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Verunreinigungen und Beschädigungen sind zu unterlassen, Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt. Sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten.
  9. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes sowie etwaiger anwesender Einsatzkräfte (Polizei, Rettung, Feuerwehr) ist im Interesse der allgemeinen Sicherheit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch bei großen Menschenansammlungen oder in Notfällen.
  10. Fluchtwegtüren sind nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmt; ihre Nutzung ist ausnahmslos in Notfällen gestattet.
  11. Das Anbringen von Plakaten, das Verteilen von Werbematerialen, die Durchführung von Befragungen, das Filmen oder Fotografieren, auch der Dreh von Film- oder Radiobeiträgen, das Darbieten bzw. Abhalten von Kunstaktionen, Performances oder dergleichen, wie überhaupt jegliche Art von Veranstaltung, werbeähnlicher Aktionen oder Darbietungen inklusive das Abspielen von Musik sind im Center sowie dem gesamten Areal nur mit schriftlicher Genehmigung des Centermanagements zulässig. Diese Genehmigung ist bei Bedarf unserem Sicherheits- und Hauspersonal vorzuweisen.

  12. Das Betreten des Centers und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

  13. Rücksichtsloses, anstößiges oder grob ungehöriges Verhalten ist zu unterlassen.
  14. Das Mitbringen von Waffen sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
  15. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten Liegenschaftsbereich nicht erlaubt (ausgenommen davon sind Gastronomielokale, die Alkohol verkaufen).

  16. Auf der gesamten Liegenschaft herrscht absolutes Rauchverbot, dies gilt ebenfalls für E-Zigaretten.

  17. Events und sonstige öffentliche Veranstaltungen des Centers werden in aller Regel mittels Foto und Video festgehalten. Derlei Aufnahmen werden – etwa für Marketingzwecke – öffentlich zugänglich gemacht (z.B. Veröffentlichung im Internet). Besucher:innen solcher Veranstaltungen stimmen durch ihre Teilnahme den dabei statt- findenden Aufnahmen und deren Verbreitung zu.


Wir ersuchen Sie, in Ihrem eigenen Interesse sowie im Interesse aller Besucher:innen von WIEN MITTE The Mall, diese Benützungsordnung zu beachten. Bei Verstößen gegen diese Benützungsordnung, bei Gefährdung der Sicherheit von Personen und Einrichtungen sowie bei sonstigem störendem Verhalten ist unser Sicherheitsdienst befugt, ein Hausverbot auszusprechen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, behördliche bzw. gerichtliche Schritte zu veranlassen (z.B. Besitzstörungsklage). Der Eigentümer behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Laufe der Zeit Anpassungen dieser Benützungsordnung an neue Gegebenheiten vorzunehmen.

Für Fragen steht Ihnen das Center Management von WIEN MITTE The Mall während der Bürozeiten gerne zur Verfügung. Kontaktaufnahme unter Telefon 01/890 72 51 0 oder per E-Mail an centermanagement@wienmitte.at.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen einen angenehmen Aufenthalt in WIEN MITTE The Mall!

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Über wien Mitte The mall.

Mit 30.000 m² Verkaufsfläche, 60 Marken-Shops und Premium-Lokalen ist WIEN MITTE The Mall das größte und modernste Shoppingcenter im Herzen Wiens.

Das Einkaufszentrum befindet sich direkt am Verkehrsknotenpunkt Wien Mitte – Landstraße, in unmittelbarer Nähe von Stadtpark und Wiener Ringstraße, nur wenige Gehminuten vom Stephansplatz und dem historischen Stadtzentrum Wiens entfernt. WIEN MITTE The Mall ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln rasch erreichbar, darunter 2 U-Bahn- und 5 Schnellbahn-Linien. Und für alle, die mit dem Auto kommen, gibt es mit 470 Stellplätzen ausreichend Parkmöglichkeiten.

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